Voraussetzungen

  • Berufsabschluss einer »einschlägigen« Berufsausbildung wie Maßschneider/-in, Modeschneider/-in, Bekleidungstechnische/r Assistent/-in, Modeschule und eine fachbezogene Berufstätigkeit von 12 Monaten
  • oder eine 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit
  • Bestehen der Probezeit